Rechtliches

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sind nicht nur im alltäglichen Umgang mit anderen Menschen von Ausgrenzung und Stigmatisierung bedroht. Auch die Auslegung geltenden Rechts zum Nachteil von Menschen mit psychischer Beeinträchtigung ist Ursache ihrer Aussonderung aus der Gesellschaft.


Für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung stellt die Durchsetzung von Rechtsansprüchen auf Unterstützung und Hilfe zur sozialen und beruflichen Integration oftmals ein fast unüberwindliches Hindernis dar.


Die folgenden Links dienen zur Anregung was möglich sein kann, wenn Selbstständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Teilhabe in der Mitte der Gesellschaft nicht Worthülsen von Sonntagsreden bleiben sollen.


Bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kostenträgern sollte ein Fachanwalt beauftragt werden. Für eine Erstberatung bei einem Anwalt besteht die Möglichkeit einen "Beratungsschein" beim Amtsgericht zu erhalten. Hierfür wird eine Gebühr erhoben. In Sozialgerichtsverfahren besteht die Möglichkeit "Prozesskostenhilfe" zu beantragen.


Gute Info´s sind dem Leitfaden "Sozialhilfe für Behinderte und Pflegebedürftige " der AG TuWas zu entnehmen. Zu erhalten über bestellung@fhverlag.de.