Vorsorgevollmacht / Behandlungsvereinbarung

Um sich vor psychiatrischen Zwangsmassnahmen, wie Zwangseinweisungen, Zwangsbehandlung und Zwangsbetreuung zu schützen, ist eine Vorsorgevollmacht unumgänglich.

Mit dieser Vorsorgevollmacht kann keine Zwangseinweisung mehr ohne Zustimmung eines Bevollmächtigten erfolgen. Somit kann man sich risikolos zur Übernachtung in eine psychiatrische Klinik begeben, da man bestehen kann, auf einer offenen Station untergebracht zu werden.

Eine Vorsorgevollmacht ist rechtlich bindend und von keinem Richter anfechtbar, wenn diese wirksam geschlossen wurde. Es ist nicht nötig diese Vollmacht notariell zu bestätigen. Es reicht, wenn Zeugen mit Unterschrift die Geschäftsfähigkeit beurkunden.

Formular Vorsorgevollmacht 01.09.2019